Augenduschen
Augenduschen sind vorgeschriebene Erste-Hilfe-Einrichtungen für Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter mit Gefahrstoffen, Säuren, Laugen, Hitze, Flammen und aber auch extremen Schmutz in Kontakt kommen können. Augenduschen werden zum Ausspülen der Augen und des Gesichtes in Notfällen eingesetzt.
Was ist beim Benutzen einer Augendusche im Erste-Hilfe-Fall zu beachten?
Bei einer Augenspülung im Erste-Hilfe-Einsatz sollte die Augendusche keinen direkten Kontakt mit dem kontaminiertem Auge bzw. dessen Umfeld haben. Der schwarze Gummischutz an der B-SAFETY Augendusche dient lediglich als Schutz vor Stoßverletzungen. Ein optimaler Spüleffekt wird im Abstand von ca. 150 mm erreicht. Der Durchmesser des Strahlkegels beträgt in dieser Höhe ca. 80 mm. Es empfiehlt sich, das Auge zur Anwendung mit beiden Händen offen zu halten. Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch!
Der Brausekopf bzw. die Brauseköpfe sind möglichst nach jeder Betätigung zu entleeren, indem die Dusche mit dem Kopf nach unten gehalten wird. So wird stehendes Wasser im Brausekopf vermieden und die Möglichkeit der Verkeimung wird minimiert.
Welche Normen und Richtlinien gelten für Augenduschen?
Augenduschen müssen in Europa der EN 15154-2:2006 und in den USA der ANSI Z358.1-2014 entsprechen. Weitere nationale Normen können zu beachten sein. Außerdem ist es möglich, dass unternehmenseigene Standards bei der Auswahl einer Augendusche berücksichtigt werden muss.
Welcher Volumenstrom ist für eine Augendusche erforderlich?
Die EN 15154-2:2006 fordert für Augenduschen für alle Anwendungsgebiete unabhängig von der Zahl der Austrittsöffnungen einen Mindestvolumenstrom von 6 Liter pro Minute. Die Strahlhöhe soll 100 bis 300 mm betragen bevor der Strahl in sich zusammenkippt. B-SAFETY Augenduschen sind mit Hochleistungsbrauseköpfen ausgestattet, die einen besonders weichen Wasserstrahl liefern, der optimiert für das Ausspülen von Chemikalien im Auge ist. Die ANSI Z358.1-2014 unterscheidet zwischen Augenduschen und Augen-/Gesichtsduschen. Für Augenduschen ist ein Mindestvolumenstrom von 1,5 Liter / Minute bzw. 0,4 GPM und für Augen-/Gesichtsduschen von 11,4 Liter / Minute bzw. 3 GPM erforderlich. B-SAFETY Augenduschen verfügen über unterschiedliche Volumenströme in Abhängigkeit von der Anzahl der Hochleistungsbrauseköpfe: Augenduschen mit einem Brausekopf: 7 Liter / Minute (1,8 GPM) Augenduschen mit zwei Brauseköpfen: 14 Liter / Minute (3,6 GPM)